Abschleppwagen-Versicherung
inkl. Hakenlastversicherung
Unsere Handel-Handwerkversicherung für Ihren Abschleppdienst
Umfassender Schutz der Hakenlast
Eine Police, ein Beitrag, ein Ansprechpartner
Minimaler Verwaltungsaufwand
Versichert abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge
Die Dreher & Hartmann Handel-Handwerkversicherung beinhaltet folgende Leistungen:
Unser Versicherungskonzept für Abschleppunternehmen sorgt für einen umfassenden Schutz
Unserer Handel- und Handwerkversicherung umfasst folgende Versicherungen:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kaskoversicherung
Kfz-Umweltschadenversicherung
Zusätzlich können in der Handel-Handwerkversicherung folgende Bausteine versichert werden:
- Hakenlastversicherung
- Ständig rotes Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen zur Eigenverwendung
- Betriebsrisiko
- Fahrzeuge in Werkstatt-/Händlerobhut
- Eigene und fremde nicht zugelassene, zulassungspflichtige Fahrzeuge
- Einlagerung von Kundenfahrzeugen
- Kasko-Vorsorgeversicherung (Differenz HE zwischen Stichtagsmeldung)
Unabhängiger Makler seit 1994
5 Standorte in Deutschland –
65 Länderlösungen
Kooperationen mit 85 Versicherungsgesellschaften
65 Mitarbeiter betreuen
21.000 zufriedene Mandate
Unsere Handel-Handwerkversicherung
Die Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung ist eine wichtige Versicherung für Abschleppunternehmen, hierüber werden die abgeschleppten oder geschleppten Fahrzeuge abgesichert.
Versicherungssummen der Handel-Handwerkversicherung:
75.000 Euro je Fahrzeug
250.000 Euro je Schadenereignis
Hinweis: Je nach Bedarf können die Versicherungssummen auch erhöht werden.
Hakenlastversicherung
Die Hakenlastversicherung schützt das Abschleppunternehmen bei der Erfüllung der Aufträge. Hierbei werden Schadenersatzansprüchen, welche durch den Bergungs- oder Abschleppvorgang verursacht werden, übernommen. Beschädigungen oder Zerstörungen geborgener/abgeschleppter Fahrzeuge und deren Ladung gelten als mitversichert.
Versicherungssummen pro Schadenereignis:
500.000 Euro für Sachschäden
50.000 Euro für Sachfolgeschäden und Vermögensschäden
Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro
Hinweis: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrzeug und sonstige beim Bergen oder Abschleppen eingesetzte technische Einrichtungen in betriebssicherem Zustand zu halten und nur entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu verwenden. Für die Bedienung ist nur eingearbeitetes Personal einzusetzen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.
Unsere Leistungen:
Versicherungsschutz für Anhänger oder Auflieger, die mit dem Fahrzeug verbunden sind
Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden
Passiver Rechtsschutz (Abwehr von unberechtigten Ansprüchen)
Europaweiter Versicherungsschutz
Optional: Internationale Versicherungskarte für nicht europäische Länder
Deckungssummen:
Bei der 100 Millionen Euro Pauschal-Deckung beträgt die Versicherungssumme für Personenschäden 15 Mio. Euro je geschädigte Person.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug vor Schäden an Ihrem Fahrzeug, welche durch Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust, infolge eines versicherten Ereignisses entstehen.
GAP-Deckung für PKW und Lieferwagen
Abschlepp- und Bergungskosten bis € 5.000,– (bei Totalschaden)
Entsorgungskosten bis € 1.000,– (bei Totalschaden)
Neuwertersatz für PKW und Lieferwagen bis 18 Monate
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (optionale Zusatzdeckung SB 1000 €)
Der Versicherungsschutz unterscheidet sich zwischen Teil- und Vollkasko.
Versicherte Ereignisse in der Teilkaskoversicherung:
- Brand und Explosion
- Diebstahl
- Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss
- Glasbruch
- Entwendung der Fahrzeugschlüssel
- Kurzschlussschäden
Versicherte Ereignisse in der Vollkaskoversicherung:
Versichert sind alle Schadenereignisse der Teilkasko sowie selbstverschuldete Unfälle.
Besondere Leistungen unserer Vollkasko-Versicherung:
Mut- oder böswillige Handlungen von unberechtigten Personen
Fahrzeugschlüssel werden bei Verlust ersetzt
Erstattung von Betriebs- und Hilfsstoffen
Leistungen der Fahrzeugversicherung:
Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs- oder Verdienstausfalles
weitere Sach- und Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung u. ä.).
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind versichert
Höchstentschädigung bis zu einem Betrag von 200.000 Euro je Fahrzeug (Erhöhung möglich) sowie bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen 500.000 Euro
Kfz-Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung leistet Ersatz, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug beispielsweise durch einen Unfall oder Panne Umweltschäden verursachen (z. B. Öl gelangt nach einem Unfall ins Grundwasser).
Unsere Versicherungssummen betragen:
je Fahrzeug 5 Mio. Euro je Schadenfall
maximal 10 Mio. Euro je Versicherungsjahr, unabhängig von deren Anzahl.
Hinweis: Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist ein Bestandteil des Vertrages der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Fragen und Antworten zu unseren Versicherungen für Abschleppunternehmen:
Ihr Titel
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Welche Fahrzeuge können Sie mit unserer Kraftfahrzeug Versicherung versichern?
Zu den versicherten Fahrzeugen zählen:
- PKW
- LKW bis 3,5 to.
- LKW bis 10 to.
- LKW über 10 to.
- Abschleppwagen bis 10 to.
- Abschleppwagen über 10 to.
- Anhänger
- Ersatzwagen (Selbstfahrervermietfahrzeuge)
- Unterschlagung
Zusatzdeckung sofern beantragt:
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Welche Personen sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- Den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
- ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
- den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Wünschen Sie sich eine individuelle und kostenlose Beratung?
Unsere Experten sind jederzeit für Sie da.